Beratungsstrategie

 

 

 

Ein Brief vom Anwalt flattert ins Haus mit einer Abmahnung wegen „illegalen Anbietens zum

Herunterladen urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen über eine Tauschbörse“. In einem

langen Schreiben wird nun begründet, warum Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollen,

welche praktischerweise gleich unterschriftsbereit beigefügt ist und zusätzlich einen Betrag von

zwischen 450 und 1300 Euro zahlen sollen.

 

So oder ähnlich ergeht es regelmäßig vielen Menschen, die über einen Internetanschluss verfügen.

Googeln verschafft schnell Klarheit, dass dies ein viel diskutiertes Phänomen ist. Von Abmahnwahn

und Abzocke ist die Rede.

 

Dennoch bleibt die Frage, wie man damit umgehen soll und ob man den Ratschlägen aus den

einschlägigen Foren vertrauen kann. Man kann sicher einfach das Schreiben ignorieren.

Allerdings muss man dann damit rechnen, dass eine Klage folgt, welche gleich mit hohem

Kostenrisiko verbunden ist. Aber einfach unterschreiben und zahlen ist sicher auch keine gute
Alternative, insbesondere dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.

 

Hier kann der Gang zum Anwalt hilfreich sein, denn wie so oft ist es so, dass der Teufel im

Detail steckt. So kommt es sehr darauf an, wie der Anschluss gesichert war, wer ihn alles

nutzt usw. Danach ist es oft möglich, dem vermeintlichen Anspruch mit guten Argumenten

entgegenzutreten. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden.

Auch hier kann durch anwaltliche Beratung geklärt werden, ob nicht besser eine abgewandelte

Erklärung abgegeben werden sollte, etwa weil die dem Abmahnschreiben beiliegende Erklärung

zu weit gefasst ist.

 

Es gibt eine umfangreiche Rechtssprechung dazu. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof zum Problem der Darlegungslast und dem Zeugnisverweigerungsrecht bei Familienanschlüssen am 27.07.2017 entschieden.

 

 

 

Seit vielen Jahren begleite ich die Diskussion und deren Stand.