Gebühren
Ein Besuch beim Anwalt ist teuer, so lautet ein altes Vorurteil. Das muß nicht unbedingt richtig sein.
Zunächst ist es grundsätzlich so, dass sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im Zivilrecht nach
dem Streit- oder Gegenstandswert der Angelegenheit bemessen, um die der Streit geht.
Entsprechend einer Tabelle, welche als Anlage 2 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beigefügt ist
(https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html),
lässt sich so ermitteln, welche Kosten bei welchem Wert anfallen werden. Darüber hinaus kann jedoch
in außergerichtlichen Angelegenheiten eine Vergütung vereinbart werden, welche auch geringer sein
kann als die gesetzliche Vergütung (§ 4 RVG). Allerdings muß auch eine solche Vergütung in einem
angemessenen Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand stehen, den die Mandatsbearbeitung erfordert.
Für Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gibt es außerdem die Möglichkeit
für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung beim Anwalt Beratungshilfe, für eine Vertretung
im Prozess Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Hier finden Sie die Hinweise des Amtsgericht Halle zu den Zeiten, den notwendigen Unterlagen und das Formular:
https://ag-hal.sachsen-anhalt.de/service/beratungshilfe/
Die Formulare für die Beantragung von Prozeßkostenhilfe finden Sie unter diesem link:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Ansonsten kann eine kostenfreie Anfrage zunächst klären, welche
Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen und wie diese aufgebracht werden können.